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Meinungsfreiheit in Bewertungsportalen vor dem Aus?

Lokale Informationsdienste setzen immer häufiger auf die Mitarbeit ihrer User in Form von Bewertungen und Beschreibungen der dort gefundenen Anbieter. Solche Inhalte sind allerdings nur dann für andere Nutzer sinnvoll und glaubwürdig, wenn auch negative Beurteilungen erlaubt sind – natürlich nur, sofern diese begründet sind.

SorgenDoch wenn die Betreiber derartige Kommentare ihrer User zulassen, können sie sich damit juristischen Ärger einhandeln. So geschehen bei dem lokalen Auskunfts- und Bewertungsportal dialo.de, wie dessen Macher, die dialo GmbH, in einer Pressemitteilung erklären.

Auslöser sei ein kritischer Kommentar eines Mitglieds über eine Münzhandlung gewesen. In seiner Beurteilung habe sich der Nutzer über die aus seiner Sicht unfaire Verkaufstaktik beklagt. Das betroffene Unternehmen habe daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Da die Betreiber von dialo.de nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf keine Abschlusserklärung unterzeichnen wollten, stehe ihnen nun eine Unterlassungsklage bevor, teilen sie mit. Denn so leicht wollen sie sich offensichtlich nicht geschlagen geben, schließlich stehe die Glaubwürdigkeit ihres Empfehlungsnetzwerkes auf dem Spiel: “Wir stellen uns vor unsere Mitglieder und kämpfen dafür, dass neben guten auch gerechtfertigte schlechte Bewertungen möglich sind.”, erklärt dialo.de-Geschäftsführer Peter Chlosta. Außerdem gebe dialo.de laut Chlosta allen Firmen, die sich ungerecht behandelt fühlen, die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben und ihre Sichtweise darzustellen. Daher ist es umso weniger verständlich, dass der schlecht beurteilte Anbieter sofort rechtliche Schritte unternommen hat.

Die dialo GmbH ist allerdings zuversichtlich. Denn sie werde in ihrer Auffassung durch vorangegangene Gerichtsurteile bestärkt, die das Recht auf Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellten. Als Beispiel führt dialo den Fall des Schülerportals “Spickmich.de” an. Das Kölner Oberlandesgericht habe im November 2007 die einstweilige Verfügung einer Lehrerin gegen ihre Benotung auf der Internetseite wieder aufgehoben. Auch Lehrer müssten sich schlechte Noten auf der Homepage des Schülernetzwerks gefallen lassen, solange keine diffamierende Schmähkritik geäußert werde.

Doch falls es das Gericht anders sieht, könnte das auch das Aus für gerechtfertigte negative Kritik in Bewertungsportalen bedeuten. Fragt sich, welchen Nutzen solche Dienste dann noch für ihre User hätten.

Web2.0-Portale, die auf User Generated Content setzen, haben es ohnehin in Deutschland nicht besonders leicht. Die Gerichte nehmen hierzulande mitunter eine recht betreiberfeindliche Haltung zu Meinungsäußerungen von Nutzern etwa in Blogs oder Foren ein. Das haben bereits mehrere Urteile des Landgerichts Hamburg unter anderem gegen den Heise Zeitschriften Verlag und gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier gezeigt. In diesen Fällen wurden unstrittig rechtswidrige Äußerungen von Usern sofort von den Betreibern nach Kenntnisnahme gelöscht – das genügte den Hamburger Richtern jedoch nicht: Die Betreiber hätten die Kommentare vorab kontrollieren müssen.

Schuld an dieser Rechtsprechung ist das auf einer EU-Richtlinie fußende deutsche Telemediengesetz, das den Richtern einen sehr großen Spielraum lässt – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten oder den USA, bei denen die Forenhaftung explizit geregelt ist. Das Hamburger Landgericht nutzt diesen Spielraum nicht selten, um ihn zu Ungunsten der Betreiber auszulegen. Es zwingt sie dadurch zu Maßnahmen, die teilweise nicht mehr umsetzbar sind und letztendlich das “Mitmachweb” gefährden. So zum Beispiel bei der Forderung, sämtliche Kommentare vor Liveschaltung zu kontrollieren: Das ist nicht nur viel zu aufwändig für den Betreiber, es unterbindet auch jegliche offene Diskussion in Foren und Blogs.

Frage 1: Bedeutet eine solche Rechtsprechung nicht das Ende für Foren sowie für Kommentarmöglichkeiten in Blogs?

Frage 2: Und welchen Sinn haben Web2.0-Dienste wie dialo.de, wenn Meinungsäußerungen nur dann erlaubt sind, wenn sie positiv sind?

Meinungsfreiheit in Bewertungsportalen vor dem Aus?

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