Datenschutz: Kein Verbot für digitale Straßenansichten
Die deutschen Datenschützer sehen keine Möglichkeit, Dienste, die digitale Straßenansichten anbieten, wie etwa das umstrittene Google Maps Feature „Street View“(wir berichteten) in der Bundesrepublik generell zu untersagen. Zumindest, wenn deren Anbieter dabei einige Bedingungen einhalten.
Welche das sind, hat Mitte November der Düsseldorfer Kreis in Wiesbaden festgelegt. Das ist eine Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich.
In dem Beschluss dazu haben die Datenschützer sich darauf geeinigt, dass auf derartigen Fotos weder Gesichter noch Autokennzeichen oder Hausnummern erkennbar sein dürfen. Außerdem müsse den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern die Gelegenheit gegeben werden, der Publikation der sie betreffenden Bilder zu widersprechen – und zwar nicht nur nach, sondern auch bereits vor deren Veröffentlichung. Um dies zu ermöglichen, sollen die Unternehmen die Datenerhebung mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit rechtzeitig vorher bekannt geben.
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