Bing Maps Streetside stößt in Deutschland auf Kritik
Microsoft bringt für seine lokale Suchmaschine Bing Maps den Geodatendienst Streetside nach Deutschland. Ab 9. Mai beginnen Kameraautos Aufnahmen von Deutschlands Straßen und öffentlichen Plätzen für die Panorama-Ansichten zu machen. Kaum, dass Microsoft das Vorhaben angekündigt hat, sind auch schon die Datenschützer – ähnlich wie bei Google Maps Dienst Street View – wieder auf den Plan gerufen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht will die Veröffentlichung von Hausansichten untersagen, wenn Microsoft den Betroffenen nicht die Möglichkeit einräumt, vorab Widerspruch einzulegen.
In Zusammenarbeit mit Navteq, einem Anbieter digitaler Karten, Verkehrs- und Standortdaten, startet die Bilderfassung für die 360-Grad-Ansicht laut Pressemitteilung ab Mai in den bayerischen Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Augsburg, danach folgen bundesweit etwa 50 weitere Städte und Regionen. Die Fahrzeuge könne man anhand der Logos von Navteq und Bing eindeutig erkennen. Voraussichtlich ab Sommer 2011 integriere Microsoft dann das erste Bildmaterial in den Kartendienst von Bing Maps.
Der neue Dienst sei laut Unternehmensangaben unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Datenschutzrichtlinien und –bestimmungen entwickelt worden. „Wir haben uns mit den Befahrungen und der Markteinführung in Deutschland bewusst Zeit genommen, um vorher intensiv mit Branchenverbänden, politischen Vertretern und Datenschützern zu sprechen“, so Severin Löffler, der bei Microsoft Deutschland den Bereich Recht und Politik leitet. Zudem sei das Unternehmen Mitunterzeichner des BITKOM-Datenschutzkodex für Geodatendienste – das sind Google, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Nokia, Panogate und Panolife übrigens auch. „Der Kodex wird den Interessen der deutschen Konsumenten und der digitalen Wirtschaft gleichermaßen in vollem Umfang gerecht“, erklärt Löffler.
Das sieht der Chef des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Thomas Kranig allerdings ganz anders: In einer entsprechenden Pressemitteilung heiß es: „Die Veröffentlichung von Hausansichten ist nach Auffassung des für die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden federführend tätigen BayLDA nur zulässig, sofern den Betroffenen auch vor der Veröffentlichung die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch einzulegen.“ Die im BITKOM-Datenschutzkodex enthaltene Widerspruchsmöglichkeit nach Veröffentlichung der entsprechenden Panoramabilder hält Kranig für unzureichend. Das BayLDA behält sich vor, die Veröffentlichung ohne Einräumung eines Vorabwiderspruchs gegebenenfalls zu untersagen.
Seit dem 8. April hält Microsoft unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx den Fahrplan für die eingesetzten Wagen sowie Informationen für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber zu Bing Maps Streetside bereit. Eine Kurzanleitung für die Meldung eines Bildproblems findet der User auch, das geht allerdings online eben nur im Nachhinein.
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